CDU Gemeindeverband Bockhorn

Lärm und Schall ohne oder mit Ende?

Stellungnahme von Dirk Ihmels, Vorsitzender des Ausschusses Bauen, Planen, Umwelt

Es gibt viel Wirbel um den Antrag eines Gewerbetreibenden auf dem Gelände der alten Ziegelei in Bockhorn. Als Vorsitzender des Bau-, Planung & Umweltausschusses möchte ich gerne Stellung zu den Berichten und Kommentaren in der Presse beziehen um einen anderer Blickwinkel in die Diskussion einzubeziehen.
1. Warum hat die Gemeinde die Fläche seinerzeit nicht gekauft?
Aus heutiger Sicht wäre das eine gute Idee, so ähnlich wie das Gedankenspiel, man hätte Ende 2019 FFP2 Masken bestellen sollen. Die im Nachhinein-Politik in Kenntnis der Auswirkungen ist immer einfacher als im Entscheidungsfall seine Hand im Gemeinderat zu heben. Zudem wurde von dem ehemaligen Eigentümer ein Preis aufgeworfen, der um Nebenkosten und Abriss der Ziegelei noch hätte ergänzt werden müssen. Der Quadratmeterpreis wäre immens gewesen und das im Bereich der freiwilligen Leistungen des schmalen Bockhorner Haushaltes. Wenn man dies zu Ende denkt, bekommt der einfache Satz: „Wir kaufen das!“ doch schon diverse Hürden bis hin zur Unmöglichkeit.

2. Warum plädiert die Bockhorner CDU für ein Moderationsverfahren?
In der Tat sprechen Argumente für eine Ablehnung des Antrages. Dann würde auf der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbefläche der alten Ziegelei so gearbeitet / gewirtschaftet werden können, wie es die ursprüngliche Genehmigung der Ziegelei zulässt. Wir haben in der CDU sehr lange darüber diskutiert und sind einstimmig zum Ergebnis gekommen, dass man mit einer Bauleitplanung mehr für die Gemeinde erreichen könnte, als es im Status quo der Fall ist. Heiko Haschen hatte im Ausschuss hier als Beispiel einen Wall zwischen Minigolfanlage und Gewerbe angesprochen, um die Ansicht und den Schall für uns zu verbessern. Vermutlich gibt es noch viele weitere Möglichkeiten, die Koexistenz für beide „Seiten“ angenehmer bzw. effizienter zu gestalten. Wer hingegen nicht miteinander spricht, entwickelt auch keine guten Ideen und kann die bestehende, planungsrechtliche Situation nicht verbessern. Verhärtete Fronten waren noch nie ein guter Ratgeber!

3. Haben sich Rat und Verwaltung nicht rechtzeitig gekümmert?
Im Echo von Herrn Scherer steht richtigerweise, dass es zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 73 „Alte Ziegelei“ im Oktober eine Eingabe eines Bürgers der Gemeinde nach § 34 NKomVG gab, das Bauleitplanungsverfahren aus 2018 fortzusetzen und in der er auf die Lagerung von Schotter im Außenbereich des Geländes hinwies.
Das Gelände war ursprünglich zur Einlagerung von Klärschlamm vorgesehen. Der Planungsprozess stockte, nachdem der Betreiber dieses Vorhaben aufgab und das
Gelände nun anders nutzen will. Dies erfordert gemeindeseits die Aufstellung eines neuen Flächen-Nutzungsplans.
Die Prüfung einer regelwidrigen Nutzung ohne gültige Genehmigungen liegt in Zuständigkeit der Gewerbeaufsicht. Das gilt übrigens für jeden Gewerbebetrieb in der Gemeinde!
Das zuständige Bauamt hat sich gekümmert und die Schritte eingeleitet, für die wir als Kommune zuständig sind. Durch die Überplanung des Geländes wird genau festgelegt, was auf dem Gelände der alten Ziegelei möglich sein wird und was nicht. Dieses Verfahren ist öffentlich und im Rahmen des Planungsprozesses können Anregungen und Einwendungen aufgenommen werden.
Natürlich werden auch die Vorhaben am Erlebnisbad und das benachbarte Naturschutzgebiet Neuenburger Holz ihren Eingang in die Planung finden.
Befremdlich ist, dass Herr Scherer als Ratsmitglied offenbar aus Zwecken des Wahlkampfes dies alles nicht zur Kenntnis nimmt. Auch neigt er dazu, sich in seiner Kritik außerhalb des Rates zu stellen, wenn er den Ratsmitgliedern vorwirft, sich nicht zu kümmern, gilt das selbstredend auch für ihn!
Er müsste durch seine langjährige Ratstätigkeit auch wissen, dass es vollkommen normal ist, dass der Rat eine Anregung nach NKomVG dem Verwaltungsausschuss zur Erledigung zuweist. Das bedeutet keinesfalls, dass das Bürgeranliegen in der Versenkung verschwindet, wie er es suggeriert, sondern dass der Verwaltungsausschuss das weitere Vorgehen festlegt.

Fazit: Wir sind uns alle einig, dass die Situation „mit den Schotterbergen“ einer Bereinigung bedarf. Auch regelwidrige Nutzungen dürfen nicht sein und müssen abgestellt werden.
Dazu suchen wir allerdings das fachliche Gespräch mit allen Beteiligten, um für unsere Gemeinde einen Vorteil zu erreichen und nicht die Parole am Stammtisch, an dem der ein oder andere am liebsten sitzt!