CDU Gemeindeverband Bockhorn

Derzeitige Vergnügungssteuersatzung nicht mehr gesetzeskonform

Bereits seit  2009 hat sich innerhalb der Erhebung der Vergnügungssteuer auf Spielgeräte bezüglich des  Gleichheitssatzes des Grundgesetzes eine Änderung ergeben. Die Gemeinde Bockhorn muss daher in diesem Bereich der kommunalen Steuern eine Änderung durchführen. Nach altem Recht wurde nach Anzahl der Spielgeräte versteuert, dies spiegelt laut dem Bundesverfassungsgericht aber nicht den notwendigen Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler wieder und ist daher verfassungswidrig.
Die CDU Fraktion Bockhorn hat nun einen Antrag bei der Gemeinde Bockhorn eingereicht, die entsprechende Satzung im Bereich der kommunalen Steuern zu ändern, um möglichst schnell den gesetzlichen Gegebenheiten Folge zu leisten. Nach dem Willen der CDU Fraktion soll in Zukunft nach dem individuellen Einspielergebnis der Spielautomaten besteuert werden.

Heiko Haschen (CDU) erklärt dazu: „Immerhin sind spätestens seit 1997 alle Geldspielgeräte mit manipulationssicheren Zählwerken ausgestattet. Mit diesem können die Einspielergebnisse exakt erfasst werden.“ Thorsten Krettek (CDU) ergänzt: „Der Verwaltungsaufwand bleibt gering, außerdem bewegen wir uns dann wieder im rechtlichen Rahmen.“ Die CDU Fraktion erhofft sich außerdem Mehreinnahmen aus der Änderung der Satzung und vermeidet zeitgleich potentielle Klagen gegen die Gemeinde.